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Energiepark Osterrade
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Eisenbahn-Hochbrücke Panorama
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im Amt Eiderkanal

Autobahnkreuz Rendsburg
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Ostenfelder Kuh
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im Amt Eiderkanal

Brauchtumsfeuer anmelden

Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

 


Ansprechpartner

Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25 24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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