Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
Ein Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, erzeugen möchte, muss dies anmelden.
Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.
Keine
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
- aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.
- Die Beratung über Pflanzenschutzmittel und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
- Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Ansprechpartner
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:24171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein