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Hafenbehördliche Genehmigungen

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

 

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

 

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

 

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

 

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

HafVO

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de

Frau B. Brückner

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Referentin der Verwaltungsleitung
Zentrale Steuerungsunterstützung - ZSU

Kontakt herunterladen
04331 8471-51
04331 8471-71
b.brueckner[at]amt-eiderkanal.de
Etage: EG   |   Zimmer: 9


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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