Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
- Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein