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Energiepark Osterrade
Herzlich willkommen

im Amt Eiderkanal

Eisenbahn-Hochbrücke Panorama
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im Amt Eiderkanal

Autobahnkreuz Rendsburg
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im Amt Eiderkanal

Ostenfelder Kuh
Herzlich willkommen

im Amt Eiderkanal

Jagdsteuer

Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).

 

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

§ 3 KAG

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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